Sachverständigenbüro Stefan Engel - flexibel und schnell
Besonders nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall ist eine zügige, aber auch fehlerfreie Schadensregulierung wichtig.
Die erste Grundlage dafür schafft ein Kfz-Schadengutachten. Darin erfolgen die Beweissicherung und die Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe. Geschädigte haben nach einem Unfall das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen und ein Unfallgutachten erstellen zu lassen. Dieses Gutachten ist gerade dann wichtig, wenn es im Verlauf der Schadensregulierung zu Streitigkeiten mit der gegnerischen Versicherung oder der Werkstatt kommen sollte.
Ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt kann ein Schadengutachten nicht ersetzen. Im Streitfall besitzt ein Kostenvoranschlag keine Beweiskraft. Vor allem werden eine eventuelle Wertminderung, der Wiederbeschaffungswert, der Restwert und die Ausfallzeiten Ihres Fahrzeugs nicht beziffert.
Grundsätzlich gilt: Die Kosten für ein Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall übernimmt für Sie die gegnerische Versicherung. Eine Ausnahme sind sogenannte Bagatellschäden unterhalb von ca. 750,00 € Reparaturwert. In diesen Fällen erstattet die gegnerische Versicherung lediglich einen Kostenvoranschlag mit Lichtbildern.
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