Rechtsanwalt Sven Kämpfe - zuverlässig und fachkundig

 

 

Nach einem unverschuldetem Unfall ist ein Anwalt ratsam

 

Leider wird viel zu oft ein Anwalt erst dann kontaktiert, wenn massive Schwierigkeiten in der Schadensregulierung entstehen. In diesem Fall kann der Schaden meist nur noch begrenzt werden. Wir empfehlen deshalb eine rechtzeitige Hinzuziehung eines Anwalts, um Nachteilen von vorneherein entgegenzuwirken.

 

Schuldhafter Verkehrsunfall: Ein Anwalt kann die Kosten reduzieren

 

Sie sind sicher, dass Sie einen Kfz-Unfall verursacht haben und die Schuld dafür tragen? Auch in diesem Fall lohnt es sich nach dem Verkehrsunfall, einen Rechtsanwalt schnellstmöglich einzuschalten.

Zum einen ist es möglich, dass Sie nur eine Teilschuld trifft. Nur ein Experte kann die entsprechenden Ansprüche ermitteln und durchsetzen. Zum anderen kann ein Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall die Kommunikation mit der eigenen und der gegnerischen Versicherung übernehmen. Bei Einleitung eines Buß- oder Strafverfahrens z.Bsp. wegen Vorfahrtsverletzung, unerlaubten Entfernen vom Unfallort oder Geschwindigkeitsüberschreitung hilft Ihnen der Anwalt bei Abwendung des Verfahrens.

WICHTIG: Unterschreiben Sie am Unfallort kein Schuldeingeständnis – auch wenn Sie von Ihrer Schuld überzeugt sind. Fertigen Sie vor Ort lediglich einen neutralen Unfallbericht an. Wer den Unfall vermeintlich verursacht hat, ist dabei unerheblich.

 

Unverschuldeter Verkehrsunfall: Ein Anwalt hilft in jedem Fall

 

Auch wenn sowohl Sie als auch Ihr Unfallgegner darin übereinstimmen, dass Sie keinerlei Schuld an dem Zusammenstoß haben, sollten Sie nicht auf einen Anwalt verzichten. Denn auch in diesem Fall verhandeln Sie nicht direkt mit dem Verursacher, sondern mit dessen Kfz-Versicherung. Die Versicherer beauftragen Experten und versuchen erfahrungsgemäß, so geringe Zahlungen wie möglich durchzusetzen. Dies begründen Versicherer meist mit dem Teil der Rechtsprechung, der ihnen dabei hilft. Ein Fachanwalt kann ermitteln, ob diese Rechtsprechung überhaupt für Ihren Fall zutrifft und welche Urteile ausgelassen wurden.

Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Wertminderung, Gutachter- oder Mietwagenkosten können Ihnen ebenfalls nach einem Unfall zustehen – auch hier kann ein Anwalt genau ermessen, wie hoch der geforderte Betrag sein sollte.

Grundsätzlich gilt: Haben Sie keine Schuld an dem Autounfall, bezahlt die gegnerische Versicherung die Rechtsanwaltskosten. Bei einer Teilschuld übernimmt der Versicherer Ihres Unfallgegners lediglich den Teil der Anwaltskosten, der sich auf die Schuld Ihres Gegners bezieht.

 

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu weiteren Informationen. Zögern Sie nicht und wenden Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Sven Kämpfe.

Versicherungsmakler CENTER

Oder-Spree GmbH

Ernst-Thälmann-Str. 117a

15517 Fürstenwalde

Tel: 03361 2094

Fax: 03361 342302

E-Mail: info@makleremail.de

Mitglied- und Partnerschaften

Druckversion | Sitemap
© Versicherungsmakler CENTER Oder-Spree GmbH